Rechtsanwalt Burkard Pollmann

  • Jahrgang 1970
  • 1 Tochter
  • Studium in Würzburg und Bonn
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1999

Berufliche Stationen:

  • Prozessvertreter des Freistaates Sachsen
  • Referent im Staatsministerium der Finanzen
  • Referent im Justiziariat der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank -
  • Rechtsberater im Geschäftsbereich Personal/Organisation der Sachsen LB

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat in den letzten Jahren ständige Veränderungen erfahren.

Wir empfehlen einen Rundum-Check Ihrer Arbeitsverträge einschließlich Ihres Geschäftsführer- oder Vorstandsvertrages. Musterverträge enthalten in der Regel unwirksame Klauseln oder verursachen ungewollte Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Profitieren Sie von unserer ständigen Beratungspraxis und vermeiden Sie unnötige Kosten.

Eine sorgfältige Vorbereitung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen erspart Ihnen kostspielige Klagen und Abfindungen. Wir begleiten oder übernehmen für Sie Trennungsgespräche mit Mitarbeitern.

Wir unterstützen Sie bei der Lösung von Konflikten mit Betriebs- oder Personalräten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis in Unternehmen auch bei der Schulung Ihrer Führungskräfte (bspw. Reichweite des Weisungsrechts, Abmahnung/Kündigung, Arbeitszeit/Mehrarbeit, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Umgang mit dem Betriebsrat).

Zuständige Anwälte:
Hubert Große
Susanne Höpfner
Burkard Pollmann

Bank- und Kreditrecht

Bank- und Kreditrecht


Sie reichen - privat oder als Unternehmen - Darlehen aus oder gewähren Zahlungsaufschub. Verweigert der Schuldner die Zahlung, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Sie beabsichtigen, Darlehen zu vergeben oder einen Zahlungsaufschub zu gewähren? Wir beraten Sie bei der Abfassung der Vereinbarungen, die Ihnen die Rückzahlung sichert, einschließlich der Bestellung von Sicherheiten (Bürgschaft, Abtretung, Pfandrechte etc.).

Sie werden aus einem Kredit oder einer Bürgschaft in Anspruch genommen, die Sie für Ihren Ehemann oder Ihre Ehefrau, für Ihr Kind oder einen nahen Angehörigen aufgenommen haben. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, Ihre Verbindlichkeiten zu reduzieren.

Zuständiger Anwalt:
Burkard Pollmann

Mietrecht (Gewerbe-/Wohnraum)

Mietrecht (Gewerbe-/Wohnraum)


Das Mietrecht regelt die Nutzung von Räumen oder Gegenständen gegen Entgelt.

Grundlagen sind Mietverträge und gesetzliche Bestimmungen, zu denen eine fast unüberschaubare Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen ergangen ist. Zahlreiche Musterverträge enthalten inzwischen Vereinbarungen, die unwirksam sind und aus denen keinerlei Rechte hergeleitet werden können.

Sichern Sie sich gegen dieses Risiko ab. Wir prüfen bestehende Mietverträge, beraten beim Neuabschluss und setzen Ihre Ansprüche durch. Hierzu gehören bspw. die Prüfung von Minderungsverlangen, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen, die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen und Kautionsansprüche. Vermeiden Sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen und sprechen Sie uns rechtzeitig an.

Zuständiger Anwalt:
Burkard Pollmann

Vertragsrecht

Vertragsrecht


Unternehmer wie Privatpersonen regeln zahlreiche Angelegenheiten mittels vertraglicher Vereinbarungen. Verträge kommen mündlich, durch Ausfüllen von Bestellformularen, per Internet oder als umfangreiche schriftliche Regelwerke zustande.

Spezielle gesetzliche Regelungen grenzen die Möglichkeit freier Vereinbarungen ein. Die Folge sind erhebliche Risiken, ob Ansprüche auf Vertragserfüllung und Schadensersatz tatsächlich durchsetzbar sind.

Wir entwerfen und prüfen Ihre Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kauf-, Dienstleistungs-, Werk-, Arbeits- und sonstige Anstellungsverträge, Outsourcing- und Gesellschaftsverträge. Auf Wunsch begleiten wir Ihre Vertragsverhandlungen oder unterstützen die Durchsetzung bereits vereinbarter Verträge.

Zuständiger Anwalt:
Burkard Pollmann