Online-Scheidung
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wieder herstellen möchten. Die Gründe des Scheiterns der Ehe spielen keine Rolle.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Online-Scheidung. Sie sind nicht an Bürozeiten gebunden und können die Unterlagen in Ruhe ausfüllen und zusammenstellen. Aus Gründen der Datensicherheit bitten wir Sie jedoch, die Unterlagen per Post an uns zu schicken. Bei Fragen stehen wir selbstverständlich telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Online-Scheidung in drei Schritten
1. Formular Ehescheidung und Vollmacht ausdrucken, ausfüllen und per Post mit der Kopie Ihrer Heiratsurkunde und den Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder an uns senden.
2. Sie erhalten von uns:
Entwurf Ihres Scheidungsantrages zur Korrektur, Kostenvoranschlag auf der Grundlage Ihrer Angaben, Rechnung über den benötigten Gebührenvorschuß (Falls Sie die Kosten der Scheidung nicht aufbringen können, laden Sie das Formular für Prozeßkostenhilfe herunter und senden Sie es uns ausgefüllt mit den notwendigen Belegen zu.).
3. Wir reichen den Scheidungsantrag nach ggfl. notwendiger Korrektur und Eingang des Gebührenvorschusses beim zuständigen Amtsgericht ein.
Die notwendigen Formulare finden Sie hier.
Kosten
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Gegenstandswert, der aus dem Dreifachen des Nettoeinkommens beider Ehepartner gebildet wird. Hinzu kommt für den Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) ein gesetzlich festgelegter Betrag von 1.000,00 € pro auszugleichender Anwartschaft. Es enstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn Sie es wünschen, prüfen wir, ob die Voraussetzungen für Prozeßkostenhilfe gegeben sind. Dann trägt der Staat die Kosten des von Ihnen beauftragten Anwalts und die Gerichtskosten.
Beauftragen beide Ehepartner je einen Anwalt, fallen die Anwaltskosten doppelt an. Wenn Sie sich jedoch über alle Fragen Ihrer Trennung einig sind, können Sie sparen. Dann reicht es aus, wenn ein Ehegatte den Anwalt beauftragt. Der Scheidungsantrag wird dann in dessen Namen gestellt. Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung nur zu. Einigen sich die Eheleute vorher schriftlich, können die Anwaltskosten auch geteilt werden.
Hinweis
Der Inhalt dieser Seite ist keine individuelle Rechtsberatung noch ersetzt er eine solche. Ein Anwalts- und Beratungsvertrag kommt erst mit der Annahme des Auftrages durch den Anwalt zustande.
