Rechtsgebiete

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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht


Das deutsche Arbeitsrecht ist – für den Ratsuchenden nahezu unüberschaubar - über mehr als 200 deutsche Gesetze und europäische Vorschriften verteilt.

Wir helfen Ihnen, sich in dem Labyrinth arbeitsrechtlicher Regeln zurechtzufinden, indem wir Sie umfassend beraten, außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Hierzu gehören das Entwerfen neuer und Prüfen bestehender Arbeitsverträge einschließlich Geschäftsführer-/Vorstandsverträge sowie die Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverträgen durch Kündigung, Anfechtung oder Aufhebungsvereinbarung einschließlich etwaiger Kündigungsschutzprozesse. Dabei berücksichtigen wir sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Folgen Ihres Handelns, um ein umfassendes und wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis zu erzielen.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber,  Arbeitnehmer und Betriebsräte zu betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertraglichen Fragestellungen und Streitigkeiten. Wir formulieren für Sie auch Betriebsvereinbarungen und vertreten Sie im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

Zuständige Anwälte:
Hubert Große
Burkard Pollmann

Bank- und Kreditrecht

Bank- und Kreditrecht


Sie reichen - privat oder als Unternehmen - Darlehen aus oder gewähren Zahlungsaufschub. Verweigert der Schuldner die Zahlung, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Sie beabsichtigen, Darlehen zu vergeben oder einen Zahlungsaufschub zu gewähren? Wir beraten Sie bei der Abfassung der Vereinbarungen, die Ihnen die Rückzahlung sichert, einschließlich der Bestellung von Sicherheiten (Bürgschaft, Abtretung, Pfandrechte etc.).

Sie werden aus einem Kredit oder einer Bürgschaft in Anspruch genommen, die Sie für Ihren Ehemann oder Ihre Ehefrau, für Ihr Kind oder einen nahen Angehörigen aufgenommen haben. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, Ihre Verbindlichkeiten zu reduzieren.

Zuständiger Anwalt:
Burkard Pollmann

Erbrecht

Erbrecht


Das Erbrecht regelt einerseits, was mit Ihrem Vermögen im Fall Ihres Todes geschieht und andererseits, ob und in welchem Umfang Sie selbst erben.

Unsere Leistungen auf diesem Gebiet beziehen sich auf die Gestaltung von Testamenten, die Aufgaben des Testamentsvollstreckers, die Prüfung von Ansprüchen auf ein Erbteil, die Durchsetzung von Ansprüchen gegen andere Erben und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Zuständiger Anwalt:
Hubert Große

Familienrecht

Familienrecht


Im Familienrecht sind die persönlichen Rechtsbeziehungen zwischen Menschen wie Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft sowie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft geregelt.

Wir beraten Sie hierzu umfassend, insbesondere zu den Rechtswirkungen von Ehe und Lebenspartnerschaft, zum ehelichen bzw. lebenspartnerschaftlichen Güterrecht sowie zu den rechtlichen Folgen einer Beendigung von Ehe und Lebenspartnerschaft (Unterhalt, Versorgungsausgleich etc.). Vorrangig bemühen wir uns um eine einvernehmliche Lösung. Ist dies nicht möglich, können wir Ihre Interessen in  Verfahren bundesweit vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertreten.

Zuständiger Anwalt:
Hubert Große

Mietrecht (Gewerbe-/Wohnraum)

Mietrecht (Gewerbe-/Wohnraum)


Das Mietrecht regelt die Nutzung von Räumen oder Gegenständen gegen Entgelt.

Grundlagen sind Mietverträge und gesetzliche Bestimmungen, zu denen eine fast unüberschaubare Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen ergangen ist. Zahlreiche Musterverträge enthalten inzwischen Vereinbarungen, die unwirksam sind und aus denen keinerlei Rechte hergeleitet werden können.

Sichern Sie sich gegen dieses Risiko ab. Wir prüfen bestehende Mietverträge, beraten beim Neuabschluss und setzen Ihre Ansprüche durch. Hierzu gehören bspw. die Prüfung von Minderungsverlangen, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen, die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen und Kautionsansprüche. Vermeiden Sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen und sprechen Sie uns rechtzeitig an.

Zuständiger Anwalt:
Burkard Pollmann

Privates Baurecht / Werkvertragsrecht

Privates Baurecht / Werkvertragsrecht


Wir beraten Sie vor, während und nach einem Bauvorhaben zu allen in Frage kommenden Ansprüchen. In Beweissicherungsverfahren und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Bauprozess nehmen wir Ihre Interessen wahr.

Gleiches gilt für Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Reparaturen und anderen Werkleistungen (Installation, Transport, Gutachten, Pläne u. Ä.).

Zuständiger Anwalt:
Hubert Große

Rentenrecht

Rentenrecht


Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die Risiken Alter, verminderte Erwerbsfähigkeit und Tod mit entsprechenden Renten ab. Gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und anderen Versicherungsträgern setzen wir Ihre Ansprüche auf Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsminderung sowie Berufsunfähigkeit durch. Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten hinsichtlich Witwen- und Waisenrente sowie Altersrente und Zusatzversorgung.

Ferner beraten und begleiten wir Sie rechtlich im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung Ihrer Erwerbsfähigkeit.

Schadensersatz/Schmerzensgeld

Schadensersatz/Schmerzensgeld


Schadensersatz ist der Ausgleich des Schadens, den jemand durch Verschulden eines Anderen - einer Person, Institution oder Behörde - erlitten hat. Bei Personenschäden kann ein Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld bestehen.

Haben Sie Fragen zu selbst erlittenen Schäden aufgrund des Verschuldens eines Anderen oder verlangt jemand von Ihnen zu Unrecht Schadensersatz? Lassen Sie Ihre Rechte von uns prüfen.

Zuständiger Anwalt:
Burkard Pollmann

Sozialrecht

Sozialrecht


Das Sozialrecht regelt nicht nur das Recht der Arbeitslosenversicherung und Hartz IV. Wichtige Teilgebiete sind die Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie Rechte schwerbehinderter Menschen, Erziehungsgeld und BaföG. Nahezu jeder Bürger kommt mit den Regelungen des Sozialrechtes in Berührung.

Wir vertreten Sie gegenüber den Krankenkassen z. B. in Statusverfahren betreffend Ihre Pflichtmitgliedschaft und bei der Durchsetzung verweigerter Heilbehandlungskosten. Wir wahren Ihre Rechte nach einem Arbeitsunfall oder im Fall einer Berufskrankheit und machen Ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, Altersrente usw. geltend.

Für behinderte Menschen prüfen wir den Grad der Behinderung und setzen die Überprüfung bzw. Anerkennung bestimmter Merkzeichen durch.

Wir fechten für Sie – auch außergerichtlich - Bescheide über die Verhängung einer Sperrzeit, Anrechnung von Abfindungen und einer Minderung des Arbeitslosengeldes seitens der Bundesagentur für Arbeit an.

Wir prüfen Ihre Pflegestufe und vertreten Sie in Verfahren auf Anerkennung bzw. Aufhebung einer bestimmten Pflegestufe. Wir verhandeln und schließen für Sie Versorgungsverträge ab.

Unfallversicherung

Unfallversicherung


Aufgabe der Unfallversicherung ist es neben der Unfallverhütung, nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die Geschädigten oder ihre Hinterbliebenen zu entschädigen.

Wir sorgen dafür, dass Wegeunfälle und andere Unfälle im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit auch als Arbeitsunfälle anerkannt werden. Wir beraten und vertreten Sie bei der Feststellung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Berufskrankheit.

Wir setzen Ihre Ansprüche auf Heilbehandlungskosten sowie Maßnahmen der beruflichen und gesundheitlichen Rehabilitation, insbesondere jedoch auf Gewährung einer Unfallrente durch.

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht


Verkehrsrecht Sinn beinhaltet alle Rechtsnormen aus dem Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht und Eisenbahnrecht.

Neben der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen den Unfallgegner und Abwehr von Forderungen des Unfallgegners verteidigen wir Sie selbstverständlich in Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld, Fahrverbote) und Strafsachen (Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis). Wir beraten und vertreten Sie im Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren bei MPU und Erteilung von Fahrerlaubnissen sowie Verfahren rund um An- und Abmeldung von Fahrzeugen.

Vereinsrecht

Vereinsrecht


Vereine kommen in den unterschiedlichsten Ausprägungen vor. Politische Parteien, Träger sozialer Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Unterstützungskassen, Sportvereine, Kleingartenvereine und viele andere sind in dieser Weise organisiert.

Wir vertreten Vorstände und Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Belange von der Vereinsgründung über Satzungsänderungen bis zur gesetzmäßigen Auflösung Ihres Vereins. Insbesondere bereiten wir rechtssichere Entscheidungen vor und fechten für Sie ggf. rechtswidrige Beschlüsse an. Wir beraten Vorstände in arbeits-, und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Nicht zuletzt führen wir für Sie den Einzug von Mitgliedsbeiträgen durch.

Zuständiger Anwalt:
Hubert Große

Verkehrsunfallrecht

Verkehrsunfallrecht


Nach einem Unfall vertreten wir Unfallbeteiligte und Geschädigte gegenüber Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sowie Ordnungs- und Polizeibehörden. Wir sorgen dafür, dass Sie alle möglichen Ansprüche durchsetzen und nicht im Rahmen  eines schnellen Schadenmanagements einzelne Teilansprüche "vergessen".

Bei unberechtigter Inanspruchnahme durch den Unfallgegner verteidigen wir Sie in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Haftpflicht- und Unfallversicherung. Selbstverständlich können Sie sich auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafverfahren an uns wenden.

Zuständiger Anwalt:
Hubert Große

Vertragsrecht

Vertragsrecht


Unternehmer wie Privatpersonen regeln zahlreiche Angelegenheiten mittels vertraglicher Vereinbarungen. Verträge kommen mündlich, durch Ausfüllen von Bestellformularen, per Internet oder als umfangreiche schriftliche Regelwerke zustande.

Spezielle gesetzliche Regelungen grenzen die Möglichkeit freier Vereinbarungen ein. Die Folge sind erhebliche Risiken, ob Ansprüche auf Vertragserfüllung und Schadensersatz tatsächlich durchsetzbar sind.

Wir entwerfen und prüfen Ihre Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kauf-, Dienstleistungs-, Werk-, Arbeits- und sonstige Anstellungsverträge, Outsourcing- und Gesellschaftsverträge. Auf Wunsch begleiten wir Ihre Vertragsverhandlungen oder unterstützen die Durchsetzung bereits vereinbarter Verträge.

Zuständiger Anwalt:
Burkard Pollmann

Wohnungseigentums- und Grundstücksrecht

Wohnungseigentums- und Grundstücksrecht


Wir entwerfen und prüfen Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen speziell nach Ihren Wünschen. Für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Grundstückseigentümer übernehmen wir das Hausgeld- und Mietinkasso. Auf Wunsch  vertreten wir Sie in den Eigentümerversammlungen und/oder gegenüber anderen Wohnungseigentümern. Fasst die Eigentümerversammlung Beschlüsse, die Ihren Interessen widersprechen, setzen wir Ihre Rechte durch.

Zuständiger Anwalt:
Hubert Große